Starenkasten auch für Fußgänger?

Fussgängergeschwindigkeitsüberwachung LahrBaden Württemberg ist für mich schon seit langem das „Starenkästenland“. Ich meine damit die grauen Dinger mit rotem Blitzlicht, die bei Stadtkämmerern sehr beliebt, weil einträglich für die Stadtkasse sind.

Das Stadtkämmerer nun auch Jagd auf zu schnell laufende Fußgänger machen ist mir aber neu.
In Lahr/Schwarzwald steht doch tatsächlich ein Starenkasten neuester Bauart im Bereich der Fußgängerzone! „Was soll denn das?“ frage ich mich. Ich umrunde dieses Ding mit ungläubigem Blick. Ich schüttle den Kopf um zu überprüfen, dass ich auch nicht träume. Noch immer kann ich es nicht glauben. Ich zwicke mich in meinen Allerwertesten. Ja, ich träume nicht. Das ist kein bizarrer Traum. In der Fußgängerzone steht doch tatsächlich ein Blitzer…

Daran knüpfen sich einige „lebenswichtige“ Fragen für Fußgänger:

1. Ist die Laufgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt? Oder ist schnelles Gehen oder langsames Rennen noch erlaubt?
2. Wie schnell darf man laufen, ohne geblitzt zu werden? Wieviel Meßtoleranz wird abgezogen?
3. Braucht man als Fußgänger ein Nummernschild, um eindeutig identifizierbar zu sein? Und wo muss man das Nummernschild beantragen?
4. Was passiert, wenn man ohne Nummernschild geblitzt wird?
5. Wie hoch sind die Bußgelder für zu schnelles Laufen?
6. Ab wieviel km/h Geschwindigkeitsübertretung droht der Entzug der Lauferlaubnis? Für wie lange?

Für unsere älteren Mitbürger wäre es sicher auch interessant zu wissen, ob die Regeln auch für Menschen mit Rolator gelten… usw usw.

Einen Selbstversuch zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und zum Herausfinden ab welcher Geschwindigkeit das Monstrum blitzt, habe ich unterlassen, denn ich ich wollte eine Ausschreibung meiner Person zur Fahndung vermeiden. 😉

Also wer nach Lahr fährt dem sei angeraten, seinen Schrittzähler im Auge zu behalten!